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Jugendfonds

Viele Hände aufeinander für Zusammenhalt

Bild von Hannah Busing auf Unsplash

Der Jugendfonds ist ein Fördertopf des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Der Fördertopf stellt Gelder zur Verfügung, die Jugendliche für ihre eigenen Projektideen beantragen können. Die Projekte sollen das Ziel verfolgen, für eine tolerante, weltoffene und vielfältige Gesellschaft zu sorgen und Jugendliche dabei unterstützen, sich gegen Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung einzusetzen. Ein weiteres Ziel ist, für die Entwicklung einer Anerkennungskultur zwischen allen Bürger*innen aktiv zu werden und sich so für Vielfalt des Zusammenlebens und Teilhabe zu engagieren. Somit sorgen die Projekte für eine aktive Demokratieerziehung und für die Förderung des Bürgerengagements.
Im Landkreis Börde berät die Jugendjury über die eingereichten Anträge und beschließt anschließend über die Förderung.

Projektförderung über den Jugendfonds

Checkliste Projektförderung Jugendfonds

Wer kann Projektanträge stellen?

Projektanträge können von Jugendlichen in einem Alter von 12 bis 18 Jahren bei der Jugendjury eingereicht werden.

Was muss beachtet werden?

Die Projektidee muss sich an den Leitzielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ orientieren. Dabei ist es prinzipiell erstmal egal ob es sich um ein Kunstprojekt, Musikprojekt, Theateraufführung oder dergleichen handelt.

Förderkriterien:

  • Das Projekt muss im Landkreis Börde durchgeführt werden oder mit Teilnehmenden die im Landkreis Börde wohnhaft sind.
  • Jugendliche planen das Projekt und führen dieses durch (Erwachsene können und sollen unterstützen, aber nicht entscheiden).
  • Das Projekt soll sich für Toleranz und Weltoffenheit engagieren, unterschiedliche Menschen zusammenbringen und gemeinsam aktiv werden, sowie gemeinwohlorientiert angelegt sein.
  • Das Projekt soll sich für Toleranz und Weltoffenheit engagieren, unterschiedliche Menschen zusammenbringen und gemeinsam aktiv werden, sowie gemeinwohlorientiert angelegt sein.
Fotoausstellung
Foto von Julien Dumas auf Unsplash

Bis wann muss ein Projektantrag eingereicht werden?

Projektanträge müssen spätestens 1 Monat vor Projektbeginn eingereicht werden. Stichtag für die Einreichungen ist der 15. eines Monats. Der letzte Stichtag ist der 15. Oktober, dann habt ihr noch bis zum 15. Dezember für die Projektumsetzung Zeit. Die Abrechnung und der Projektbericht muss 2 Wochen nach Projektende bei der Jugendjury bzw. der KuF eingereicht werden, spätestens zum 31.12. des Jahres. Bitte beachtet eine realistische Planung für die Wahl des Projektzeitraums, auch wenn nur ein Veranstaltungstag vorgesehen ist. Es können nur Kosten übernommen werden, die innerhalb dieses Projektzeitraums fallen. Plant genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung eures Projektes ein. In jedem Fall empfehlen wir euch eine Projektberatung durch die Jugendjury bzw. die Jugendkoordinatorin.

Was muss eingereicht werden?

Der unterschriebene Projektantrag muss per Mail bei der Kuf eingereicht werden. Nach Bewilligung wird der Mittelabruf, ebenfalls unterschrieben, bei der KuF vorgelegt. Nach dem Abschluss des Projekts reicht ihr bei eben jener Stelle die Abrechnung, einen kurzen Projektbericht und die Originalrechnungen ein.

Für was darf das Geld ausgegeben werden?

Das Geld darf nur für Dinge ausgegeben werden, die das Projekt betreffen:

  • Honorar- oder Dienstleistungskosten (z.B. einem Grafiker der Flyer für euch erstellt oder eine Person die für euch einen Workshop durchführt). Als Nachweis dient der Honorarvertrag und eine Honorarabrechnung oder eine Rechnung, sowie den Nachweis der Zahlung (Barquittung oder Kontoauszug).
  • Fahrtkosten (z.B. für die Anreise von Künstler*innen aus einer anderen Stadt). Wenn es für das Projekt nötig ist können Zug- oder Autofahrten abgerechnet werden. Dazu müssen uns die abgestempelten Original-Fahrkarten nachgewiesen werden. Für Autofahrten können 20 Cent pro Kilometer in Anspruch genommen werden, jedoch maximal 130 €. Für alle Fahrten muss ein Fahrtkostenformular und ein Nachweis der Zahlung (Barquittung oder Kontoauszug) ausfüllen, unterschreiben und abgeben.
  • Verpflegungskosten für die Teilnehmenden beispielsweise von Workshops oder Veranstaltungen, ausgeschlossen sind alkoholische Getränke. Anhand einer geführten Teilnehmerliste und den Original-Belegen bzw. Rechnungen können diese Ausgaben bei uns abgerechnet werden.
  • Arbeits- und Verbrauchsmaterialien (z.B. Sprühdosen und Leinwände für ein Kunstprojekt). Darunter fallen alle Materialien die ihr für die Durchführung eures Projekts benötigt. Auch hier sind wieder die Entsprechenden Rechnungen bzw. Belege einzureichen.
  • Miet- und Mietnebenkosten (z.B. für das Anmieten eines Saals für die Durchführung eines Theaterstücks). Hier ist darauf zu achten einen entsprechenden Mietvertrag vorzulegen und anhand von Rechnungen bzw. Kontoauszügen den Zahlungsfluss nachzuweisen.
Sprühdosen
Foto von Matthew LeJune auf Unsplash

Worauf muss bei der Öffentlichkeitsarbeit geachtet werden?

Wenn ihr eure Veranstaltung bewerben wollt, sei es durch Postings bei sozialen Medien, Pressemitteilungen oder ähnlichem, müsst ihr unbedingt auf die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hinweisen. Vor allem bei Printmedien müssen die Logos der Fördermittelgeber abgebildet sein, diese erhaltet ihr auf Anfrage bei der Jugendjury. Außerdem erfolgt vor Veröffentlichung zwingend eine Abnahme durch die Jugendlichen der Jugendjury oder die Mitarbeiter*innen der KuF, um die korrekte Platzierung der Logos zu prüfen.

Abrechnung des Projektes

Nach dem Projektabschluss erfolgt die Abrechnung. Dazu reicht ihr uns alle Rechnungen, Kassenzettel, Fahrkarten, sowie die dazugehörigen Kontoauszüge ein. Für die Abrechnung der Fahrtkosten erhaltet ihr einen separaten Abrechnungsbogen. Außerdem erstellt ihr einen Abschlussbericht, in dem ihr uns kurz und knapp beschreibt, wie euer Projekt gelaufen ist. Wie viele Teilnehmende haben mitgewirkt, wie viele Mitwirkende gab es, was gut war, was weniger gut war und wie es möglicherweise weitergeht. Diesen kleinen Bericht könnt ihr gerne mit Fotos ausschmücken.

Brauchst du Hilfe bei der Antragstellung? Dann melde dich bei der KuF:

Deine Ansprechpartnerin:
Maria Krusch
M.Krusch@awo-spi.de

Du kannst auch telefonisch einen Termin vereinbaren, dazu melde dich einfach unter 03904 6399824 oder 0159 04383570.

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